Das sollten Sie wissen

Was wurde an der Wahl vom 3. März 2024 entschieden?
Am 3. März 2024 wurde Margrit Sigrist-Tanner als vollamtliche Richterin am Bezirksgericht Pfäffikon gewählt. Die Rolle des Präsidiums wurde noch nicht entschieden, weil keine Kandidatin das absolute Mehr als Präsidentin erreicht hat. Die Wahl ums Präsidium ist deshalb noch offen.


Wer kann bei der Wahl des Präsidiums vom 9. Juni 2024 kandidieren?
Es gibt am Bezirksgericht Pfäffikon zwei vollamtliche Richterstellen (100 %) und vier teilamtliche. Die Präsidentin muss eine der beiden Vollzeitstellen innehaben. Deshalb stehen im Wahlgang vom 9. Juni 2024 nur noch die beiden Inhaberinnen dieser beiden Vollzeitstellen zur Wahl.


Muss die nicht gewählte Kandidatin das Gericht verlassen? – Nein!
Das Präsidium ist eine zusätzliche Rolle zum Vollamt. Ein Vollamt wird unabhängig von der Rolle des Präsidiums ausgeübt. Deshalb bleiben beide Kandidatinnen am Gericht tätig.


Kann das Präsidium in Teilzeit ausgeübt werden? – Nein!
Das Präsidium muss laut Gesetz zu 100 % ausgeübt werden. Eine Reduktion der Arbeitszeit, zum Beispiel zur Vorbereitung der Pension, ist nicht möglich.


Spielt das Alter eine Rolle? – Ja!
Margrit Sigrist-Tanner ist mit ihren 55 Jahren 11 Jahre jünger und kann das Amt noch 8 bis 10 Jahre lang ausüben. Ihre Wahl schafft für die Mitarbeitenden des Gerichtes ab sofort die nötige Klarheit, Sicherheit und Konstanz – und nicht erst in einem oder zwei Jahren.

Welche Wirkung haben die neuen gesetzliche Grundlagen für die Altersbeschränkung bei Richtern?
Mit der Änderung der Kantonsverfassung am 3. März 2024 wurde die Grundlage gelegt für die Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte, welches der Kantonsrat bereits im 2023 verabschiedet hat. Es legt fest, dass die Richterinnen und Richter aller Gerichte im Kanton Zürich am Ende des Monats aus dem Amt ausscheiden, in dem sie das 68. Altersjahr vollenden. Das bedeutet, dass die aktuelle Vizepräsidentin des Bezirkgerichts Pfäffikon das Präsidium nur noch ein gutes Jahr bis Ende Oktober 2025 das Amt ausüben könnte, sollte sie gewählt werden, weil sie dann 68 Jahre alt wird. Als Folge davon müssten im Juni 2025 bereits wieder Wahlen ums Präsidium stattfinden, damit das Präsidium nahtlos besetzt werden kann.


Kann die Nachfolge des Präsidiums geplant werden? – Nein!
Jede Änderung im Präsidium des Gerichts benötigt eine Volkswahl, welche immer einen ungewissen Ausgang hat. Die Regelung der Nachfolge kann nicht wie bei anderen Führungspositionen geplant werden. Deshalb ist es eine Chance, mit der Wahl von Margrit Sigrist-Tanner die Führung des Gerichts bereits heute längerfristig zu besetzen.


Muss man am gleichen Gericht Vizepräsidentin gewesen sein? – Nein!
Margrit Sigrist-Tanner ist eine erfahrene und für das Präsidium bestens vorbereitete Richterin. Sie ist aktuell am Bezirksgericht Hinwil Co-Vizepräsidentin und wechselt per 1. August 2024 nach Pfäffikon. Ihr Wissen und ihre Erfahrung sind übertragbar, weil alle Bezirksgerichte aufgrund der gleichen gesetzlichen Vorgaben ihre Aufgaben erfüllen. Ein solcher Wechsel wirkt auch befruchtend.


Was braucht es für einen geordneten personellen Wechsel?
Eine geordnete Übergabe ist in erster Linie von der Kooperationsbereitschaft der beteiligten Personen abhängig, und nicht davon, wer Präsidentin ist.