EVP erfreut über erfolgreichen Verhandlungsabschluss der Bilateralen III

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EVP erfreut über erfolgreichen Verhandlungsabschluss der Bilateralen III

Der lange ersehnte Durchbruch im EU-Dossier ist da. Der Bundesrat und die EU konnten sich auf ein zukunftsweisendes Paket zur Weiterentwicklung der bilateralen Verträge einigen. Die EVP zeigt sich erfreut über diesen Meilenstein. Die Bilateralen sind unser Weg für die Zukunft einer prosperierenden Schweiz im Herzen Europas, davon ist die EVP nach wie vor überzeugt.

Nach den abgebrochenen Verhandlungen für ein institutionelles Rahmenabkommen im Jahr 2021 verkündeten Bundespräsidentin Viola Amherd und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen heute den erfolgreichen Abschluss der neu aufgenommenen Verhandlungen über die Weiterentwicklung der Bilateralen.

Die EVP sieht in den Bilateralen Verträgen seit jeher ein Erfolgsmodell für die Schweiz. Stabile und enge Beziehungen zur EU sind unerlässlich. Die Verhandlungsergebnisse des Bundesrates überzeugen. Die Interessen der Schweiz sind umfassend berücksichtigt und die EU hat sich darin wohlwollend und partnerschaftlich gezeigt.
 

«Der heutige Tag markiert einen Durchbruch beim wichtigen EU-Dossier. Dieser erfolgreiche Verhandlungsabschluss ist ein zukunftsweisender Schritt für die Schweizer Wirtschaft, Forschung und europäische Zusammenarbeit.»
Lilian Studer, Parteipräsidentin

Schweiz bleibt souverän

Die vom Bundesrat vorgelegte Regelung beinhaltet eine stark begrenzte, sogenannte dynamische Rechtsübernahme von neuem EU-Recht, also keine automatische Rechtsübernahme. Die Schweiz bleibt souverän und kann die Übernahme von neuem EU-Recht auch ablehnen, woraufhin die EU wiederum verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen ergreifen kann, um ein allfällig erzeugtes Ungleichgewicht im europäischen Binnenmarkt zu kompensieren.

«Die dynamische Rechtsübernahme ist eine gerechte und elegante Lösung: Die Schweiz entscheidet souverän über die Übernahme von EU-Recht und die EU wahrt einen fairen Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt.»
Nik Gugger, Nationalrat

Lohnschutz gewährleistet

Ein Kritikpunkt des institutionellen Rahmenabkommens war der fehlende Schutz des Lohnniveaus in der Schweiz. Im nun vorliegenden Paket ist der Lohnschutz ein wichtiger Bestandteil. Die Schweiz konnte sich mit der EU auf das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» einigen. Damit wird sichergestellt, dass günstigere Arbeitskräfte aus der EU nicht die Schweizer Wirtschaft untergraben und so das Lohnniveau drücken. Die EVP begrüsst das Verhandlungsergebnis zum Lohnschutz und ist zuversichtlich, dass so alle Kräfte im Parlament, die an einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit der EU interessiert sind, diese Bilateralen III mittragen können.

Paritätisches Schiedsgericht

Streitfragen zwischen der Schweiz und der EU sollen nicht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), sondern vor einem paritätischen Schiedsgericht entschieden werden. Folglich sind es auch Schweizer Richterinnen und Richter, welche bei Uneinigkeiten final entscheiden. Diese für die Schweiz vorteilhafte Lösung ist zu begrüssen.

 

Die EVP wird die Details der Verhandlungsergebnisse in den kommenden Wochen und Monaten eingehend prüfen und bedankt sich bei allen Beteiligten der Verhandlungen, die sich konstruktiv für eine prosperierende Schweiz im Herzen Europas eingesetzt haben.